Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnungen und Apartments
Mit Erhaltung und Ausbau mehrerer Gebäude im schönen Neanderland haben wir Wohnungen und Apartments mit ausgesuchtem Komfort und einzigartigen Einrichtungen geschaffen. Unseren Gästen – Firmenkunden und Privatgästen – bieten wir Übernachtungen und Miete auf Basis unserer AGB wie folgt an:
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments (im Folgenden als „Objekt“ bezeichnet) zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für die Gäste erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von BESOTEL (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Objekte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von BESOTEL in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Vertragspartner sind BESOTEL und der Gast. Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Gast kommt ein direkter Mietvertrag zwischen BESOETL und dem Gast zustande – im Folgenden auch als „Buchung“ bezeichnet. BESOTEL steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform oder elektronische per App zu bestätigen.
2. Als Mieter/in musst Du zum Buchungszeitpunkt mindestens 18 Jahre alt sein. Buchst Du für eine Jugendgruppe, dann musst Du zum Buchungszeitpunkt mindestens 21 Jahre alt sein.
Vor Reiseantritt erhältst Du die Mietunterlagen, die Art und Weise der Schlüsselübergabe und den Ort des Zugangs zu den gemieteten Räumen angeben.
3. Das Objekt wird dem Gast im gebuchten Zeitraum vermietet. Als Gast verpflichtest Du Dich, das Objekt ausschließliche für persönliche Zwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen. Verstößt Du dagegen, berechnet BESOTEL eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Euro.
4. Ab einer Mietdauer von 3 Monaten und länger verlangt BESOTEL die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 1.700 Euro durch den Gast. Die Kaution ist grundsätzlich unbar zu leisten.
Nach Rückgabe des Objekts und Prüfung auf Beschädigungen oder Verlust erstattet BESOTEL Dir die Kaution innerhalb von 5 Werktagen, sofern BESOTEL keine offenen Forderungen an den Gast mehr hat.
5. Alle Ansprüche gegen BESOTEL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BESOTEL beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. BESOTEL ist verpflichtet, die von Gästen gebuchten Wohnungen oder Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von BESOTEL zu zahlen. Dies gilt auch für von Gästen direkt oder über BESOTEL beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von BESOTEL verauslagt werden.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxen).
4. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsschluss sind Preiserhöhungen im nachweisbaren Umfang möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des Mietpreises kannst Du als Gast innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Erklärung an BESOTEL kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5. BESOTEL kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Leistung von BESOTEL oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Objekt und/oder für die sonstigen Leistungen von BESOTEL angemessen erhöht.
6. Rechnungen von BESOTEL sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
7. BESOTEL ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9. BESOTEL ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.67für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer III.7 und/oder Ziffer III.8 geleistet wurde.
10. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von BESOTEL aufrechnen oder verrechnen.
11. Als Gast bist Du damit einverstanden, dass Dir die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Nichtinanspruchnahme der Leistungen von BESOTEL (sog. „No Show“)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit BESOTEL geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn BESOTEL der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
2. BESOTEL räumt Dir als Gast folgende Stornierungsoptionen zu pauschalen Kosten ein:
- 25% des Mietpreises bis zum 14. Tage vor Mietbeginn
- 50% des Mietpreises bis zum 7. Tag vor Mietbeginn
- 75% des Mietpreises bis zum 3. Tag vor Mietbeginn
- Bei einer späteren Stornierung berechnet BESOTEL den kompletten Mietpreis.
Wenn Du bei Deiner Buchung Leistungen Dritter mit gebucht hast, betragen die Stornierungskosten für diese Fremdleistungen immer 75%.
3. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass BESOTEL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
V. Rücktritt von BESOTEL
1. Wird eine gemäß Ziffer III.7 und/oder Ziffer III.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von BESOTEL gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist BESOTEL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist BESOTEL berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Wohnungen und Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die tatsächliche Anzahl der Gäste, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- BESOTEL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BESOTEL in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von BESOTEL zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I.2 vorliegt.
3. Der berechtigte Rücktritt von BESOTEL begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Bereitstellung von Wohnungen und Apartments, Übergabe, Nutzung, Rückgabe
1. Die Mietunterlagen benennen sowohl Dein Anreisedatum als auch Dein Abreisedatum und bestimmen damit den Anfang und das Ende der gebuchten Räume.
2. Unsere Wohnungen und Apartments dürfen von Dir höchstens mit der laut Buchungsbestätigung maximalen Personenanzahl genutzt werden. BESOTEL darf überzählige Personen abweisen oder einen entsprechenden Aufpreis verlangen.
3. Gebuchte Zimmer stehen Dir als Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Du hast keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4. Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen von Dir nur gehalten oder verwahrt werden, wenn dies ausdrücklich in der Buchung vereinbart ist. Als Gast haftest Du für alle durch die Tierhaltung verursachten Schäden. Die Tierhaltung muss artgerecht und unter Beachtung der einschlägigen Tierschutzgesetze erfolgen.
Sollte durch die Tierhaltung eine Sonderreinigung nötig werden, berechnet Dir BESOTEL dafür 250 €.
5. Als Gast verpflichtest Du Dich, unsere Wohnungen und Apartments mitsamt Inventar und Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln und die „Kleine BESOTEL Hausordnung“ zu beachten.
Bei Verlust eines Schlüssels oder Zugangscodes berechnet BESOTEL derzeit einen Betrag in Höhe von 115 € inkl. gesetzlicher MwSt.
6. Am vereinbarten Abreisetag sind Wohnungen und Apartments BESOTEL spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann BESOTEL aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für deren vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Mietpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem BESOTEL kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung von BESOTEL
1. BESOTEL haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BESOTEL beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von BESOTEL beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von BESOTEL steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von BESOTEL auftreten, wird BESOTEL bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. BESOTEL übernimmt keinerlei Haftung für Eure persönlichen Gegenstände, Bargeld oder Wertsachen, auch wenn diese im Tresor liegen. BESOTEL empfiehlt die Nutzung der in den Wohnungen und Apartments eingebauten Tresore.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände von BESOTEL auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von BESOTEL abgestellter oder rangierender Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das BESOTEL nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VII.1.
4. Die Haftung von BESOTEL für Vermögensschäden ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Klauseln werden BESOTEL und Gast durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mettmann. Sofern der Gast Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mettmann.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist BESOTEL darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr
5. BESOTEL nimmt jedoch nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.